Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - OL Ventures Ltd.
§1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Remote Heroes, der Firma OL Ventures Ltd. (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Vermittlung von deutschsprachigen virtuellen Assistenzen. Der Anbieter bietet eine Vermittlungsdienstleistung, sowie Beratungsdienstleistungen an. Arbeitsverträge oder Vereinbarungen mit den Assistenzen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Assistenz zustande.
§2 Vermittlungsauftrag und Bewerberprofil
(1) Der Kunde beauftragt den Anbieter mit der Vermittlung einer oder mehrerer deutschsprachiger, virtueller Assistenzen basierend auf einem im Verkaufsgespräch abgestimmten Bewerberprofil. Dieses wird vom Anbieter dokumentiert und ist Grundlage für die Vermittlung.
(2) Ein Wechsel des ursprünglich vereinbarten Bewerberprofils im laufenden Vermittlungsprozess bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters. Der Kunde hat einen Vermittlungsauftrag für ein konkretes Bewerberprofil abgeschlossen. Ein Bewerberprofil beinhaltet die Aufgabenbereiche, notwendig zeitliche Verfügbarkeit des Mitarbeiters, sowie weitere konkrete Bedingungen, die der Kunde in Auftrag gegeben hat.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, im Einzelfall zu prüfen, ob die Vermittlung eines Kandidaten auf Grundlage des neu gewünschten Bewerberprofils mit den verfügbaren Ressourcen und im Rahmen des bestehenden Netzwerks realisierbar ist.
Erweist sich das neue Bewerberprofil nach Einschätzung des Anbieters als nicht vermittelbar – insbesondere, wenn die Anforderungen außerhalb des üblichen Leistungsrahmens oder der verfügbaren Kandidaten liegen – ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag an dieser Stelle einseitig zu beenden.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, da der ursprüngliche Auftrag auf Basis des initial festgelegten Bewerberprofils zustande gekommen ist und der Vertrag insoweit ordnungsgemäß erfüllt wurde. Möchte der Kunde für das geänderte Profil unabhängig einen neuen Vermittlungsprozess starten, ist hierfür eine gesonderte Neubuchung erforderlich.
Ist jedoch das neue Bewerberprofil nach Einschätzung des Anbieters hingegen umsetzbar, wird es in den laufenden Vermittlungsprozess übernommen und ersetzt das ursprünglich vereinbarte Profil. Der Vermittlungsauftrag läuft in diesem Fall regulär weiter.
§3 Leistungserbringung & Kommunikation
(1) Der Kunde verpflichtet sich, aktiv am Vermittlungsprozess mitzuwirken und die Kommunikation über gängige Kanäle wie WhatsApp, Telegram, Signal oder E-Mail sicherzustellen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich innerhalb von 30 Tagen auf vorgeschlagene Kandidaten zu reagieren. Erfolgt keine Rückmeldung, selbst nach mehrfachem Erinnern und Nachfassen unseres Teams, wird dies als Verzögerung im Vermittlungsprozess gewertet. Das Einschlafen des Vermittlungsprozesses rechtfertigt keine Vertragsauflösung und der Kunde ist weiterhin verpflichtet, seiner vertraglichen Verantwortung nachzugehen. Offenstehende Zahlungen sind weiterhin durchzuführen.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, die Vermittlungsleistung zügig, effizient und professionell gemäß dem vereinbarten Bewerberprofil zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist eine aktive, verlässliche und kooperative Mitwirkung des Kunden am Vermittlungsprozess.
Kommt es im Verlauf der Zusammenarbeit zu insgesamt fünf (5) dokumentierten Pflichtverstößen – darunter fallen insbesondere wiederholtes kurzfristiges Verschieben oder Absagen von Bewerbungsgesprächen sowie das Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen – so behält sich der Anbieter das Recht vor, den Vermittlungsauftrag einseitig zu beenden. Derartige Verhaltensweisen beeinträchtigen die Qualität und Effizienz des Vermittlungsprozesses erheblich, führen zur Demotivation der vermittelten Kandidaten und beschädigen nachhaltig die Reputation des Anbieters als zuverlässiger Vermittlungspartner.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in einem solchen Fall nicht. Das wiederholte Hinauszögern, Sabotieren oder anderweitige Behinderung des Vermittlungsprozesses stellt eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Kunden dar und berechtigt den Anbieter zur Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.
(4) Der Anbieter berät und unterstützt den Kunden im Vermittlungsprozess. Die finale Entscheidung über die Auswahl der Assistenz trifft jedoch ausschließlich der Kunde. Der Kunde weiß am besten, welche Anforderungen er stellt und welche Qualifikationen für ihn entscheidend sind.
§4 Ablehnung von Kandidaten
(1) Lehnt der Kunde einen oder mehrere vorgeschlagene Kandidaten ab, ist er verpflichtet, eine kurze Begründung für die Ablehnung zu geben. Die Begründung ist notwendig, damit der Anbieter Feedback erhält, um dem Kunden im weiteren Verlauf passende Kandidaten zuzusenden.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vermittlungsvergütung beträgt 2.500 EUR netto pro Assistenzvermittlung.
(2) Im Fall, dass der Kunde nur eine Assistenz für 2 Stunden täglich oder weniger benötigt (durchschnittlich 10 Stunden pro Woche), kann eine reduzierte Vermittlungsvergütung von 1.250 EUR beantragt werden. Sollte der Kunde die Assistenz später mit mehr als durchschnittlich 2 Stunden täglich auslasten, verpflichtet er sich zur Nachzahlung der restlichen 1.250 EUR und zur aktiven Information des Anbieters. Ein bewusstes Verschweigen oder Verschleiern der tatsächlichen Stundenzahl wird als Vertragsbruch gewertet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(2) Ab der dritten Vermittlung wird ein Mengenrabatt zugunsten des Kunden gewährt: jede weitere Vermittlung wird mit 2.000 EUR netto berechnet. Diese Regelung gilt nicht rückwirkend.
(3) Die Vergütung ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Auf Wunsch kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
(4) Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde zwei Zahlungserinnerungen per E-Mail im Abstand von jeweils sieben (7) Tagen. Danach erfolgt ein Mahnverfahren inkl. Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühr. Der Anbieter ist jedoch bemüht, kulant zu handeln. Sofern der Kunde rechtzeitig den Dialog sucht und eine offene Kommunikation pflegt, kann ein individueller Zahlungsplan vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Fixierung und Einhaltung der getroffenen Vereinbarung. Sofern die Einhaltung des neuen Zahlungsplans nicht seitens des Kunden pünktlich durchgeführt wird, gelten weiterhin die Bedingungen des ursprünglichen Vertrags.
(5) Die Abrechnung erfolgt – bei Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-ID – im Reverse-Charge-Verfahren ohne Ausweis der Mehrwertsteuer.
§6 Garantien und Rückerstattungsrecht
(1) Geld-zurück-Garantie: Sofern der Kunde nach zehn (10) Bewerbungsgesprächen keine Assistenz auswählt, wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet. Voraussetzung: Der Kunde hat keine Assistenz für eine Probezeit oder Zusammenarbeit ausgewählt. Eine kleine und einmalige Probeaufgabe, um vor der Entscheidung einer Zusammenarbeit die Bewerber zu testen, ist innerhalb der Geld-zurück-Garantie erlaubt.
(2) Zufriedenheitsgarantie: Wählt der Kunde eine Assistenz zur Zusammenarbeit oder Probezeit aus, beginnt ab diesem Zeitpunkt die zweimonatige Zufriedenheitsgarantie. Innerhalb dieser Frist teilt der Kunde dem Anbieter seinen Wunsch nach Ersatzvermittlung über den bisherigen Kommunikationskanal des Vermittlungsprozesses mit. Erfolgt eine Ersatzvermittlung, beginnt erneut eine zweimonatige Probezeit. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Auswahl der Assistenz sorgfältig zu treffen. Der Kunde kann vorab eine einmalige und kleine Probeaufgabe an die Bewerber vergeben, um die Auswahl zu erleichtern. Nach zwei Ersatzvermittlungen endet der vertragliche Anspruch auf weitere Leistungen.
(3) Kündigt eine Assistenz während der ersten zwei Monate, greift die Zufriedenheitsgarantie automatisch. Erfolgt eine Kündigung nach diesem Zeitraum, gilt der Auftrag als erfüllt.
§7 Folgekontakte und weitere Vermittlungen
(1) Jeder Vermittlungsauftrag gilt ausschließlich für eine vermittelte Assistenz. Sollte der Kunde während oder nach der abgeschlossenen Vermittlung mit einem oder mehreren weiteren Kandidaten aus unserem Netzwerk eine Zusammenarbeit anstreben, sind entsprechend weitere Vergütungen fällig.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter aktiv über weitere Beauftragungen unserer Bewerber zu informieren. Ein Verschweigen oder Verheimlichen einer weiteren oder neuen Beauftragung wird als Vertragsbruch gewertet und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§8 Empfehlungsprogramm
(1) Für jede erfolgreiche Weiterempfehlung erhält der Empfehlende 250 EUR netto. Voraussetzung: Der empfohlene Kunde schließt einen zahlungspflichtigen Vertrag ab und wählt eine Assistenz zur Zusammenarbeit aus, sodass die Geld-zurück-Garantie entfällt.
(2) Das Programm gilt nicht für Selbstvermittlungen oder Mitarbeiter des Kunden.
§9 Vertragslaufzeit und -beendigung
(1) Der Vermittlungsprozess muss innerhalb von 10 Monaten ab Vertragsschluss abgeschlossen sein. Diese Zeitspanne dient dazu, dass der Kunde unsere Vermittlung nicht ständig vertagt und verschiebt und verpflichtet den Kunden, den Vermittlungsprozess nicht einfach liegen zu lassen und einschlafen zu lassen. Danach entfällt jeglicher Anspruch auf Durchführung.
(2) Der Anbieter behält sich vor, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor bei:
- übermäßig wiederholtem, unbegründetem Verschieben von Bewerbungsgesprächen
- fehlender Mitwirkung trotz mehrfacher Aufforderung
- unzumutbarem Verhalten gegenüber Assistenzen oder Mitarbeitern
§10 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen im Rahmen des Vermittlungsprozesses.
(2) Für die Qualität der Arbeitsleistung der vermittelten Assistenz haftet der Anbieter nicht. Der Kunde ist für die Prüfung der Eignung verantwortlich und entscheidet eigenständig über die Zusammenarbeit.
§11 Verbot der Abwerbung und Schutzrechte
(1) Es ist dem Kunden untersagt, Mitarbeiter des Anbieters direkt oder indirekt abzuwerben.
(2) Alle verwendeten Prozesse, Unterlagen und Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Anbieters und dürfen nicht weiterverwendet oder weitergegeben werden.
§12 Haftungsausschluss für Zusatzdokumente und Ressourcen
(1) Im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch unterstützende Materialien wie z. B. Vertragsvorlagen, Briefingdokumente, Leitfäden oder andere Ressourcen zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung. Diese Unterlagen dienen ausschließlich als Orientierungshilfe und unverbindliche Empfehlung für die eigenständige Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und der vermittelten Assistenz.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Wirksamkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumente. Es obliegt allein dem Kunden, diese auf ihre rechtliche Gültigkeit und individuelle Eignung hin durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsbeistand prüfen zu lassen, bevor sie verwendet werden.
(3) Jegliche Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Materialien erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch den Anbieter findet nicht statt und ist auch nicht Vertragsgegenstand.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Republik Zypern. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Larnaka, Zypern.
(3) Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2025 – OL Ventures Ltd.
© OL Ventures Ltd., 2025